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Donnerstag, 8. September 2011

13 Geister – Wer´s gern gruselig mag!

An dieser Stelle geben wir gern den Hinweis, das sich Eltern erst einmal im Internet nach der FSF (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) erkundigen, bevor sie ihren Kindern erlauben sich bestimmte elemente im Internet anzusehen. Leider ist es im Web nicht möglich eine einheitliche Kinderschutzverordnung zu treffen. Vielleicht ist es auch besser so um dem Internet keine Einschränkungen zu geben und somit seine Möglichkeiten zu nehmen. Allerdings gibt es auch genügend Möglichkeiten seine Kinder (zumindest zu Hause) vor jugendgefährdeten Inhalten zu schützen. Worauf jedoch allein die Erziehungsberechtigten achten und entsprechende Maßnahmen durchführen können. Die Frage, ob Sie es denn auch tun, soll hier jetzt allerdings nicht behandelt werden.