Eine kurze Analyse:
Die Regierung beteiligt sich an Geschäften, für die der normale Durchschnittsbürger vor Gericht gestellt würde.
Als Beispiel seien hier die gekauften Steuer-CD´s sowie Waffenhandel genannt. Über beides wurde bereits ausführlich in der Tagespresse berichtet. Erstmals im Jahre 2006 wurde eine sogenannte Steuersünder CD angekauft, weitere im Jahre 2010 und 2012. Nach herrschender Auffassung (rechtlich gesehen, den wer Gesetze macht, braucht sich anscheinend nicht an das Gesetz halten) besteht in diesem Fall kein Beweisverwertungsverbot.
“Es käme nicht darauf an, ob der Ankauf der Daten ursprünglich rechtmäßig war (2 BvR 2101/09).[4] In der Urteilsbegründung hieß es: „Der ‚Datendiebstahl‘ sei der Bundesrepublik Deutschland nicht zuzurechnen” (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Steuers%C3%BCnder-CD). Ohne jeden Zweifel ist dieses vorgehen jedoch zumindest moralisch höchst fraglich, denn dies würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass es völlig legitim ist, sollte ein Unternehmen in Deutschland, gestohlene Adress- und Bankdaten von einem österreichischen Hehler ankaufen und diese in Deutschland für seine Geschäfte verwenden. Ich bin mir sicher, dass die Gerichte in diesem Falle ganz anders urteilen würden. Oder man stelle sich vor, dass jemand in Polen einen aus Deutschland stammenden Wagen stiehlt, diesen dann an einen deutschen Kunden verkauft um diesen Ordnungsgemäß in Deutschland beim Straßenverkehrsamt anzumelden und dort dann rechtmäßig zu benutzen. Was meinen Sie? Wie würde ein Urteil in diesem Falle aussehen?
Als Beispiel seien hier die gekauften Steuer-CD´s sowie Waffenhandel genannt. Über beides wurde bereits ausführlich in der Tagespresse berichtet. Erstmals im Jahre 2006 wurde eine sogenannte Steuersünder CD angekauft, weitere im Jahre 2010 und 2012. Nach herrschender Auffassung (rechtlich gesehen, den wer Gesetze macht, braucht sich anscheinend nicht an das Gesetz halten) besteht in diesem Fall kein Beweisverwertungsverbot.
“Es käme nicht darauf an, ob der Ankauf der Daten ursprünglich rechtmäßig war (2 BvR 2101/09).[4] In der Urteilsbegründung hieß es: „Der ‚Datendiebstahl‘ sei der Bundesrepublik Deutschland nicht zuzurechnen” (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Steuers%C3%BCnder-CD). Ohne jeden Zweifel ist dieses vorgehen jedoch zumindest moralisch höchst fraglich, denn dies würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass es völlig legitim ist, sollte ein Unternehmen in Deutschland, gestohlene Adress- und Bankdaten von einem österreichischen Hehler ankaufen und diese in Deutschland für seine Geschäfte verwenden. Ich bin mir sicher, dass die Gerichte in diesem Falle ganz anders urteilen würden. Oder man stelle sich vor, dass jemand in Polen einen aus Deutschland stammenden Wagen stiehlt, diesen dann an einen deutschen Kunden verkauft um diesen Ordnungsgemäß in Deutschland beim Straßenverkehrsamt anzumelden und dort dann rechtmäßig zu benutzen. Was meinen Sie? Wie würde ein Urteil in diesem Falle aussehen?
Sollte eine demokratische Regierung
Kriegswaffen an autoritäre Regime liefern? Vom moralischen Standpunkt
aus wohl kaum. Ebenfalls trägt dies mit Sicherheit nicht zur
Glaubwürdigkeit dieser demokratischen Regierung bei. Um aus diesem
Bereich nur zwei Beispiele zu nennen: Saudi-Arabien interessierte sich
für deutsche Panzer. In einem Originalartikel in Spiegel Online sind
hierzu weitere äußerst interessante Fakten aufgeführt, so zum Beispiel
die Tatsache, das dass demokratische Deutschland (BRD) der drittgrößte
Waffenexporteur der Welt ist.
(http://www.spiegel.de/politik/deutschland/waffen-deal-deutschland-will-saudi-arabien-kampfpanzer-liefern-a-771989.html)
Ein weiteres Beispiel zur
Kriegstreiberei: Israel erhält eine Lieferung deutscher U-Boote. Das ist
gerade einmal einige Wochen her, doch die meisten werden dies wohl
bereits vergessen (oder verdrängt haben).
(http://www.spiegel.de/politik/ausland/atom-u-boote-israels-premier-netanjahu-lobt-deutsche-u-boote-a-836962.html)
Die Versammlungsfreiheit in Deutschland
wird sehenden Auges abgeschafft. Um hier nur ein einziges Beispiel zu
nennen, sei die Bloccupy Frankfurt Initiative genannt. Hier kann man das
ganze noch einmal nachlesen:
http://www.fr-online.de/blockupy-frankfurt/blockupy-frankfurt–ein-sieg-fuer-blockupy,15402798,16071038.htmlDie Quintessenz dessen ist jedoch, dass bereits im Vorfeld der angekündigten Aktionen, Einreiseverbote für Teilnehmer einer vorangegangenen Demonstration (M31) ausgesprochen wurden. Die geplanten Aktionen wurden seitens der Justiz auf ein Minimum reduziert und zwar auf die Hauptdemonstration am Samstag. Dennoch wurde das Bankenviertel komplett abgeriegelt und zwar durch Einsatzkräfte der Polizei. Wenn gegen friedliche Demonstranten bereits im Vorfeld solche Maßnahmen ergriffen werden und ein Mini-Polizeistaat eingerichtet wird, fragt man sich doch ernsthaft, ob in diesem unserem Lande überhaupt noch die Demokratie herrscht oder doch eher Sicherheitsbehörden Hand in Hand mit Lobbyisten das Staatsgeschehen lenken.
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